Benutzerordnung für den Aachener Rechner-Pool Audimax
1. Allgemeines
Allen Studierenden und Mitarbeiter/innen der Fakultät Maschinenbau der RWTH Aachen eröffnet der ARPA die Möglichkeit, eigene Erfahrungen im Umgang mit Computern zu sammeln. Es werden Arbeitsplätze bereitgestellt, an denen alle Benutzer eigene Lehr- und Forschungsprojekte während der veranstaltungsfreien Zeit (Freies Praktikum) verfolgen und studienrelevante Aufgaben erledigen können. Das Hausrecht und damit die Leitung und Systemverantwortung für den ARPA liegt beim Lehrstuhl "Informationsmanagement im Maschinenbau" (IMA), bei Prof. Dr. rer. nat. Sabina Jeschke. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Lizenz- und Urheberrechts.
2. Benutzungsvoraussetzungen
Der ARPA steht allen Studierenden und Mitarbeitern der Fakultät Maschinenbau der RWTH Aachen zur Nutzung zur Verfügung. Die Zugangsberechtigung ist in Verbindung mit einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung oder einem anderen Nachweis über die Zugehörigkeit zur RWTH bei der Saalaufsicht erhältlich. Sie berechtigt zur Nutzung der Hard- und Software des Rechner-Pools im Rahmen der oben genannten Bestimmungen. Den Anweisungen der Mitarbeiter/innen bzw. des Betreuungspersonals des Rechner-Pools ist zu folgen; sie üben im Auftrage des Inhabers des IMA das Hausrecht aus. Zuwiderhandlungen oder Verstöße gegen diese Benutzerordnung haben den Ausschluss von der Benutzung des Rechner-Pools während des freien Praktikums zur Folge. Gleiches gilt bei der leichtfertigen oder absichtlichen Beschädigung von Hard- und Software.
3. Material
Nach Beendigung der Arbeit haben die Nutzer bei der Aufsicht evtl. entliehene Materialien (Anleitungen, Handbücher, Kopfhörer etc.) wieder abzugeben.
4. Öffnungszeiten/Benutzungsbeschränkungen
Die Öffnungszeiten des Rechner-Pools, die Änderungen der Öffnungszeiten sowie aktuelle Informationen zum ARPA sind den Aushängen im Foyer des Audimax zu entnehmen oder können am Lehrstuhl Informatik im Maschinenbau erfragt werden. Allgemein behält sich der Betreiber des Rechner-Pools Änderungen der Zeiten des freien Praktikums vor. Außerdem stehen sämtliche Informationen zum ARPA auch im Internet auf der Homepage des Lehrstuhls (http://www.zlw-ima.rwth-aachen.de) und auf der Homepage des ARPAs (http://arpa-rwth.de) zur Verfügung. Bei großem Andrang oder anderen zwingenden Gründen kann die Aufsicht die individuelle Benutzung zeitlich beschränken. Wird der jeweilige PC länger als 20 min. verlassen, gilt er als frei für andere Nutzer/innen und wird weiter vergeben.
5. Anleitungen und Handbücher
Anleitungen, Handbücher und Lernprogramme können innerhalb des Rechner-Pools genutzt werden. Es ist nicht gestattet, diese Materialien mit nach Hause zu nehmen. Die für die jeweilige Anwendung erforderlichen Handbücher können, soweit verfügbar, bei der Aufsicht gegen Hinterlegen des Studenten- bzw. Personalausweises für die Dauer der Sitzung entliehen werden.
6. Hard- und Software
An der vom Benutzer vorgefundenen Arbeitsplatzkonfiguration dürfen keine eigenmächtigen Systemveränderungen vorgenommen werden; dies bezieht sich sowohl auf die einzelnen Hardwarekomponenten als auch auf die Parametrisierung der Systemkonfigurationsdateien. Ausfälle einzelner Komponenten und Störungen des Netzbetriebes sind umgehend der Aufsicht zu melden und dürfen nur von dieser behoben werden. Gleiches gilt für die Benutzung und für Wartungsarbeiten an Peripheriegeräten (Drucker etc.). Den Benutzer/innen wird ausschließlich lizensierte Software für Lehr- und Forschungszwecke zur Verfügung gestellt. Die gesamte zur Verfügung gestellte Software unterliegt den Copyright- und Lizenzbestimmungen. Software darf grundsätzlich nicht kopiert oder für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Mit Hilfe dieser Software erstellte Programme oder Produkte / Dokumente haben ausschließlich der Erfüllung von Lehr-, Forschungs- und Studienaufgaben sowie der Weiterbildung zu dienen. Andere als die zur Verfügung gestellte Software darf von Nutzer/innen wie Dozent/innen nur dann genutzt bzw. eingesetzt werden, wenn eine eigene, ordnungsgemäße Lizenz nachgewiesen wird. Es bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Systemverantwortlichen. Die Benutzung eigener Software kann aus organisatorischen oder anderen Gründen untersagt werden. Der Einsatz von Computerspielen ist grundsätzlich untersagt! Der Einsatz von Wechselspeichermedien geschieht auf eigene Gefahr und sie sind sowohl vor als auch nach der Arbeit zur eigenen Sicherheit auf Computerviren zu überprüfen!
7. Nutzerdateien/Datenschutz
Für die Daten und Dokumente, die mit der zur Verfügung gestellten Software erzeugt wurden, ist dem Benutzer die Sorgfaltspflicht (Datensicherung) auferlegt. Nutzerdateien können während einer Arbeitssitzung auf dem Server gespeichert werden, jedoch dient dieser nicht zur Archivierung von Nutzerdateien. Regelmäßige Wartungsarbeiten haben den unwiederbringlichen Verlust von Anwenderdateien zur Folge. Die Verantwortung für persönliche Daten obliegt alleinig dem jeweiligen Nutzer. Arbeiten Sie ausschließlich unter Ihrer eigenen Benutzerkennung. Sorgen Sie dafür, dass andere nicht unter Ihrer Benutzerkennung arbeiten können, indem Sie Benutzernamen und Kennwort verdeckt eingeben, leicht zu erratene Passworte vermeiden und sich nach Ende der Benutzung vom Netzwerk abmelden. Die Systemverantwortlichen übernehmen keine Haftung bei eigen- oder fremdverschuldeten Datenverlusten, Datenschutzverletzungen sowie Daten- bzw. Datenträgerzerstörungen. Dateien, die personenbezogene Daten enthalten oder gegen anderweitige datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen, dürfen nicht auf den öffentlich zugänglichen PCs des Saals abgelegt und somit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
8. Benutzerhaftung
Für vorsätzliche und fahrlässige unsachgemäße Handlungen, Beschädigungen sowie Verschmutzungen haften der/die Benutzer/in im vollen Umfang.
9. Sonstiges
Das Verzehren von Speisen und Getränken, das Rauchen, das Mitbringen von Tieren sowie das Benutzen von Funksendegeräten innerhalb des Rechner-Pools ist nicht gestattet und führt zum Nutzungsausschluss, bei Schäden zum Entzug der Zugangsberechtigung. Im übrigen hat sich der Benutzer so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört werden. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Mit den zur Verfügung gestellten Verbrauchsmaterialien (Toner, Papier etc.) ist sorgfältig und sparsam umzugehen!

